Mietregeln
Ausleihen, anschnallen, abfahren
Ausleihen, anschnallen, abfahren
Mietregeln
Mietreglement für den Sport Nenner Verleih
Eine gute Zusammenarbeit mit unseren Kunden liegt uns am Herzen. Darum möchten wir dich bitten, die Mietregeln für unseren Skiverleih in Hintertux/Tux genau zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten.
Wir bedanken uns für deine Kooperation und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.
Die Sport Nenner-Mietregeln (Zusammenfassung):
- Die Übergabe des Mietgegenstandes erfolgt nach vollständiger Bezahlung des Mietzinses.
- Bitte halten Sie bei der Abholung und Rückgabe des Mietgegenstandes einen amtlichen Ausweis bereit.
- Wir bitten Sie, Ihren Mietgegenstand zu Beginn des Mietverhältnisses innerhalb unserer Geschäftszeiten in einem Sport Nenner-Verleihshop abzuholen. Der Mietgegenstand kann bereits am Vortag ab 15:00 Uhr abgeholt werden, ohne dass Mehrkosten anfallen.
- Der Mietgegenstand muss am letzten bezahlten Verleihtag während der Öffnungszeiten in einem Sport Nenner-Verleihshop zurückgegeben werden. Die Rücknahme erfolgt kostenfrei bis 10:00 Uhr vormittags am darauffolgenden Tag. Darüber hinaus wird der volle Tag und jeder weitere in Rechnung gestellt.
- Sie können Ihren Mietgegenstand einmalig gegen einen Mietgegenstand dergleichen Qualität/Kategorie umtauschen. Dieser Umtausch ist kostenlos.
- Gegen Aufpreis können Sie während eines aufrechten Mietvertrages Ihren Mietgegenstand gegen einen anderen Mietgegenstand höherer Kategorie/Qualität tauschen.
- Die Weitergabe des Mietgegenstandes an dritte Personen bedarf der schriftlichen Zusage von Sport Nenner.
- Der Mietgegenstand muss ordnungsgemäß verwahrt werden, um Verwechslung, Verlust oder Diebstahl zu vermeiden. Sie sind als Kunde insbesondere verpflichtet – soweit möglich und zumutbar –, Skisafes, Skidepots, Sicherheitsschlösser bzw. versperrbare und/oder bewachte Einrichtungen/Räumlichkeiten für die Verwahrung des Mietgegenstandes zu benutzen.
- Der Mietgegenstand ist vom Kunden pfleglich zu behandeln. Bei schuldhafter Beschädigung des Mietgegenstandes oder bei schuldhafter übergebührlicher Abnutzung (z. B. Schäden an den Laufflächen und Kanten von Ski und Snowboards durch Fahren über Steine) ist der Kunde verpflichtet, Sport Nenner den Schaden zu ersetzen.
- Als unser Kunde haben Sie die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung für Fälle der leicht fahrlässigen Beschädigung und des Diebstahls des Mietgegenstandes abzuschließen.
- Ungünstige Witterung oder andere Behinderungen befreien nicht von der Bezahlung des Miettarifs. Eine Ausnahmeregelung gilt bei Verletzung und Krankheit, ausschließlich gegen Vorlage eines ärztlichen Attests.
Die gesamte Fassung findest du hier